Bayern: Rauchverbot tritt in Kraft | Sonntag, 01.08.2010 | Nichtraucherschutz in der bayerischen Gastronomie

Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie
Landshut, 31.07.2010: Morgen tritt in Bayern das Rauchverbot in Kraft.  Wird das Rauchverbot verletzt trifft es vor allem die Wirte. Die Kommunalverwaltungen sind angehalten, ein vierstufiges Sanktionsmodell durchzusetzen. Beim ersten Verstoß wird der Wirt auf die Verletzung des Rauchverbotes hingewiesen. Beim zweiten Verstoß erfolgt eine mündliche Verwarnung. Der dritte Verstoß wird mit Bußgeld geahndet. Beim vierten Verstoß droht Konzessionsentzug.
Einzige Ausnahme bilden private Feiern in Gaststätten. Hier kann der Gastgeber entscheiden, ob geraucht werden darf.
Diese Regelung schließt Raucherclubs nicht ein.

Quelle: topnews.de

In wie weit ein solcher Verlust der Konzession für Besitzer kleiner Eckkneipen und Wirtshäuser auf dem Land noch relevant sein wird bleibt abzuwarten. Viele Wirte sehen sich bei einer rigorosen Durchsetzung des Rauchverbot vor dem Aus.



Bayern: Rauchverbot tritt in Kraft | Sonntag, 01.08.2010 | Nichtraucherschutz in der bayerischen Gastronomie

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